Safety data sheet Article 20751324
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor HOLZWURM-EX 6157
Bearbeitungsdatum :
10.05.2016
Version (Überarbeitung) :
4.0.0 (3.0.0)
Druckdatum :
16.06.2016
Seite : 10 / 13
( DE / D )
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine relevanten Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder als sehr
persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet wurden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringerer Mengen in den Untergrund. Wassergefährdungsklasse 2:
wassergefährdend. Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLP-
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten
siehe Abschnitte 2 und 3.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß AVV: 06 13 01*, anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide.
Abfallschlüssel Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen
Sammelstelle zuführen. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in Gewässer oder die Kanalisation
gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann
nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu
entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
UN 3082
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID)
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
( M
-
PHENOXYBENZYL
-
3
-
(2,2
-
DICHLORVINYL)
-
2,2
-
DIMETHYLCYCLOPROPANCARBOXYLAT )
Seeschiffstransport (IMDG)
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
( PERMETHRIN (ISO) )
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
( PERMETHRIN (ISO) )
14.3
Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
9
Klassifizierungscode :
M6
Gefahr
-
Nr. (Kemlerzahl) :
90
Tunnelbeschränkungscode :
E
Sondervorschriften :
LQ 5 l · E 1