Safety Data Sheet Article 15103146
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor HOLZSCHUTZLASUR 6175
Bearbeitungsdatum :
17.04.2018
Version (Überarbeitung) :
22.0.0 (21.0.0)
Druckdatum :
17.04.2018
Seite : 6 / 13
( DE / D )
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille (z. B. Vollsicht
-
Schutzbrille) benutzen.
Hautschutz
Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk, geprüft nach EN 374, mit
einer Materialstärke von 0,38 mm zu benutzen.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Durchbruchzeit: >=8h.
Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der
Praxis deutlich kürzer sein können. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten
Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind
Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch
fetthaltige Hautsalben ersetzen.
Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung tragen.
Atemschutz
Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz bei guter Be
-
und Entlüftung
des Arbeitsbereiches nicht notwendig. Liegt bei einer schlechter Be-und Entlüftung des Arbeitsbereiches die
Lösemittelkonzentration über den AGW- bzw. MAK-Grenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Maler-Halbmaske mit Rundgewindeanschluss EN 148-1 (Schraubfilter) und
Kombinationsfilter A2 - P3 gemäß DIN EN 14387 verwenden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit
nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für gute Raum- und
Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in Gewässer und in den Boden gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder
Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
:
Flüssigkeit.
Farbe
:
gemäß Produktbezeichnung
Geruch
Nach Lösemittel.
Sicherheitsrelevante Basisdaten
Siedebeginn und Siedebereich :
( 1013 hPa )
170 - 220
°C
Flammpunkt :
62
°C
Zündtemperatur :
>
200
°C
Untere Explosionsgrenze :
0,6
Vol-%
Obere Explosionsgrenze :
7
Vol-%
Dampfdruck :
( 50 °C )
4,3
hPa
Dichte :
( 20 °C )
ca.
0,8 - 0,95
g/cm
3
Lösemitteltrennprüfung :
( 20 °C )
<
3
%
Wasserlöslichkeit :
( 20 °C )
unlöslich
Auslaufzeit :
( 20 °C )
<
90
s
DIN-Becher 4 mm
Auslaufzeit :
( 20 °C )
60 - 70
s
DIN-Becher 2mm
Kinematische Viskosität:
( 40 °C )
<
20,5
mm
2
/s
VOC-Wert :
max.
700
g/l