Safety Data Sheet Article 15103146
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor HOLZSCHUTZLASUR 6175
Bearbeitungsdatum :
17.04.2018
Version (Überarbeitung) :
22.0.0 (21.0.0)
Druckdatum :
17.04.2018
Seite : 5 / 13
( DE / D )
Nicht im Pausen
-
oder Aufenthaltsraum lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden
aufbewahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. Nicht zusammen mit Lebens
-
und
Futtermitteln lagern.
Lagerklasse (TRGS 510) :
10
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Lagerung zwischen 5 und 35°C an einem trockenen und gut
belüfteten Ort.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Beschichtungsstoff für lasierende, wetterbeständige Anstriche auf Laub
-
und Nadelhölzern. Einsetzbar auf allen nicht
maßhaltigen Holzbauteilen, wie z. B. Giebel, Fassaden, Fensterläden, Pergolen, Zäune, Außenverkleidungen und
Dachuntersichten.
Branchenlösungen
Giscode :
Produkt
-
Code gemäß GISBAU (Gefahrstoff
-
Informationssystem der deutschen Berufsgenossenschaften der
Bauwirtschaft) für Farben und Lacke (GISCODE): BSL40
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2% AROMATEN
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Parameter :
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
Grenzwert :
600 mg/m
3
Version :
KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Parameter :
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
Grenzwert :
600 mg/m
3
Version :
KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C13, ISOALKANE, < 2% AROMATEN
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Parameter :
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
Grenzwert :
600 mg/m
3
Version :
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP
-
Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
Errechneter RCP
-
Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert :
600
mg/m
3
Bemerkung
RCP
-
Methode nach TRGS 900: Kurzzeitwert (Spitzenbegrenzung): Überschreitungsfaktor 2 (II).
Die in der TRGS 900 genannten Angaben für die Überwachung von AGW sind zu berücksichtigen.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht
ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden. Angaben zu Abschnitt 7. beachten.