Safety data sheet Article 25622115

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor FENSTER- UND TÜRENLASUR 6177
Bearbeitungsdatum :
22.08.2016
Version (Überarbeitung) :
17.0.0 (16.0.0)
Druckdatum :
22.08.2016
Seite : 2 / 12
( DE / D )
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH210
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3
Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen
Das Produkt ist entflammbar! (Kategorie 4 der Gefahrenklasse "Entzündbare Flüssigkeiten" nach UN
-
GHS;
Gefahrenhinweis: Combustible liqiud).
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt
Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Beschreibung
Alkydharzlasur;
Zusammensetzung:
Alkydharz, Titandioxid (je nach Farbton), anorganische/organische Buntpigmente (je nach Farbton), Silikate, Aliphaten,
Glykolether, Keton und Additive.
Gefährliche Inhaltsstoffe
KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C13, ISOALKANE, < 2% AROMATEN ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119456810
-
40 ; EG
-
Nr. :
920-901-0; CAS-Nr. : 90622-58-5
Gewichtsanteil :
≥ 30
-
< 35 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Asp. Tox. 1 ; H304
KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
< 2% AROMATEN ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119457273-39 ; EG-Nr. : 918-481-9; CAS-Nr. : 64742-48-9
Gewichtsanteil :
≥ 1
-
< 5 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Asp. Tox. 1 ; H304
2
-
ETHYLHEXANSÄURE, ZIRKONIUMSALZ ; REACH
-
Registrierungsnr. : 01
-
2119979088
-
21 ; EG
-
Nr. : 245
-
018
-
1; CAS
-
Nr. : 22464
-
99-9
Gewichtsanteil :
< 0,5 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Repr. 2 ; H361
Zusätzliche Hinweise
Die verwendeten Kohlenwasserstoffe enthalten kein Benzol oder Benzol in Konzentrationen <
0,1 Gew.
-
% und erfüllen somit die
Vorgaben der Anmerkung P zum Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung).
Wortlaut der H
-
und EUH
-
Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat
einholen. Bei Bewusstlosigkeit: Stabile Seitenlagerung - Arzt rufen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über den
Mund. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: Künstliche Beatmung. Arzt hinzuziehen und Stoff genau benennen.
Bei Hautkontakt
Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel
oder Verdünnungen verwenden ! Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.