Safety data sheet Article 15036402

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR UNTERWASSERFARBE 6118
Überarbeitet am : 06.02.2012 Version (Überarbeitung) : 7.0.0 (6.0.0)
Druckdatum : 06.02.2012
Seite : 9 / 10
( DE / D )
14.4
Verpackungsgruppe
III
14.5
Umweltgefahren
ADR/RID : -
IMDG-Code : -
ICAO-TI / IATA-DGR :
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
K e i n e.
14.8
Bemerkungen
ADR/RID
Die Beförderung in Gefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 450 ltr. unterliegen gemäß Absatz 2.2.3.1.5 ADR (Viskoses
Produkt) nicht den Vorschriften des ADR/RID.
15. Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Brennbare Flüssigkeit (R10), GefStoffV : Anhang III Nr. 1 (Brand- und Explosionsgefahren) und § 7 Abs. 3 beachten.
VbF-Klasse (bis 31.12.2002) : nicht unterstellt
Brennbare Flüssigkeit (R10), GefStoffV : Anhang III Nr. 1 (Brand- und Explosionsgefahren) und § 7 Abs. 3 beachten.
VbF-Klasse (bis 31.12.2002): Nicht unterstellt.
Wassergefährdungsklasse
Klasse : 2 Einstufung gemäß VwVwS
Internationale Vorschriften
Das Produkt unterliegt nicht der EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Sonstige Hinweise
Produkt-Code gemäß GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der deutschen Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft) für
Farben und Lacke (GISCODE): M-PL04.
R-Sätze der Inhaltsstoffe
10 Entzündlich.
11 Leichtentzündlich.
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
36/38 Reizt die Augen und die Haut.
37 Reizt die Atmungsorgane.
37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
38 Reizt die Haut.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.