Safety data sheet Article 15036402

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR UNTERWASSERFARBE 6118
Überarbeitet am : 06.02.2012 Version (Überarbeitung) : 7.0.0 (6.0.0)
Druckdatum : 06.02.2012
Seite : 4 / 10
( DE / D )
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
K e i n e.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschpulver. Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid. Wassersprühstrahl
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide
entstehen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Atemschutz mit unabhängiger Frischluftzufuhr verwenden.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und
Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Das aufgenommene Material ordnungsgemäß
entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.
7. Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in
der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte vermeiden. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Dämpfe nicht
einatmen. Rauchen, Essen und Trinken ist im Arbeitsbereich untersagt.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives
Gemisch. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen: beim Umfüllen ausschließlich geerdete Leitungen benutzen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerräume gut lüften. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.