Safety data sheet Article 15034105

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR AQUA FLÄCHENSPACHTEL 6142
Überarbeitet am : 28.03.2011 Version : 7.0.0
Druckdatum : 28.03.2011
Seite : 2 / 5
( DE / D )
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen
herbeiführen.
05.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser).
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Wasserstrahl.
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine
Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase
Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel in der Zubereitung entsteht bei Brand dicker, schwarzer Rauch. Das Einatmen
gefährlicher Zersetznugsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
Zusätzliche Hinweise
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
06.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen.
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern,
möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
07.
Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte
vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden.
Funkensicheres Werkzeug verwenden. Kontakt mit den Augen vermeiden. Dämpfe, Spritznebel und Schleifstäube nicht einatmen.
Rauchen, Essen und Trinken ist im Arbeitsbereich untersagt. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Kapitel 8/
Persönliche Schutzausrüstung beachten.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives
Gemisch.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Sofern das Produkt nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. nach der ehemaligen VbF klassifiziert ist (siehe Kapitel 15), müssen
elektrische Einrichtungen den Vorschriften der DIN VDE 0165 entsprechen. Böden müssen den "Richtlinien für die Vermeidung von
Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132) entsprechen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit
Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig
verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter
Sonneneinstrahlung schützen. Lagerung zwischen 5 und 40°C an einem trockenen und gut belüfteten Ort. Aufgrund des Anteils
organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten.