Safety Data Sheet Article 23747720

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
swingcolor SILBERBRONZE AUSSEN/INNEN 6291
Bearbeitungsdatum :
29.02.2016
Version :
1.0.0
Druckdatum :
29.02.2016
Seite : 1 / 18
( DE / D )
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Produktkategorien [PC]
PC9
-
Beschichtungen und Farben, Füllstoffe, Spachtelmassen, Verdünner
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen zu Verwendungen vor, von denen abgeraten wird.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
BAHAG AG
www.bauhaus.info
Straße :
Gutenbergstraße 21
Postleitzahl/Ort :
D - 68167 Mannheim
Telefon :
+49 (0)621 / 3905-0
Ansprechpartner für Informationen :
E-Mail-Adresse der sachkundigen Person für Sicherheitsdatenblätter:
sdb@brillux.de
1.4
Notrufnummer
Außerhalb der Geschäftszeiten (09:00
-
18:00 Uhr):
Deutschland: (Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch und Englisch)
Telefon: +49 (0)30 30686 790.
Österreich: Österreichische Vergiftungsinformationszentrale
Telefon: +43 1 4064343.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Flam. Liq. 3 ; H226
-
Entzündbare Flüssigkeiten : Kategorie 3 ; Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
STOT SE 3 ; H336
-
Spezifische Zielorgan
-
Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
Skin Irrit. 2 ; H315
-
Ätz
-
/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen.
A
quatic Chronic 2 ; H411
-
Gewässergefährdend : Kategorie 2 ; Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Entzündlich. ·
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Dämpfe
können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 10
· N ; R 51/53
· R 67
· R 66
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

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