Safety data sheet Article 24851332
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor SILICON FASSADENFARBE 6242
Bearbeitungsdatum :
04.08.2016
Version (Überarbeitung) :
17.0.0 (16.0.0)
Druckdatum :
05.08.2016
Seite : 8 / 11
( DE / D )
Akute (kurzfristige) Algentoxizität
Parameter :
EC50 ( 2
-
(2
-
BUTOXYETHOXY)ETHANOL ; CAS
-
Nr. : 112
-
34
-
5 )
Spezies :
Scenedesmus subspicatus
Wirkdosis :
> 100 mg/l
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Persistenz und Abbaubarkeit verfügbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten über das Bioakkumulationspotenzial des Produktes verfügbar.
Es liegen auch keine Informationen zu den einzelnen Bestandteilen vor.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Mobilität im Boden verfügbar.
Ein Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation sollte verhindert werden.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine relevanten Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder als sehr
persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet wurden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLP-
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitte 2
und 3.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
08 01 12 (Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen).
Abfallbehandlungslösungen
Sachge
rechte Entsorgung / Produkt
Gebinde mit nicht eingetrockneten Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Nicht in Gewässer oder
Kanalisation gelangen lassen. Gebinde mit eingetrockneten Resten können über den Hausmüll oder als Baustellenschutt
entsorgt werden.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann
nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu
entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3
Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4
Verpackungsgruppe