Safety Data Sheet Article 20576794
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR SILIKAT-FASSADENFARBE 6244
Überarbeitet am : 30.11.2010 Version : 8.0.0
Druckdatum : 29.03.2011
Seite : 4 / 5
( DE / D )
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Weitere Angaben
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
11.
Toxikologische Angaben
Toxikologische Prüfungen
Sonstige Angaben
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Erfahrungen aus der Praxis
Durch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen, unter Beachtung der arbeitshygienischen Maßnahmen, bei
sachgemäßem Umgang nicht zu erwarten. Bei Hautkontakt: Häufiger und lang andauernder Hautkontakt kann Reizung und
Hautentzündung verursachen.
Weitere Hinweise zur Toxikologie
Das Produkt ist nicht als solches geprüft. Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des
Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Bei sachgemäßem Umgang und
bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen
keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
12.
Umweltbezogene Angaben
Weitere Hinweise zur Ökologie
Allgemeine Hinweise zur Ökologie
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Die Zubereitung wurde gemäß der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und entsprechend
der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2, 3 und 15.
13.
Hinweise zur Entsorgung
Stoff / Zubereitung
Empfehlung
Gebinde mit nicht eingetrockneten Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Nicht in Gewässer oder
Kanalisation gelangen lassen. Gebinde mit eingetrockneten Resten können über den Hausmüll oder als Baustellenschutt entsorgt
werden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
08 01 12 (Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen).
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt
werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
14.
Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID
Klassifizierung
Klasse : -
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee
Klassifizierung
IMDG-Code : -
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR
Klassifizierung
Klasse :
-
Weitere Angaben zum Transport