Safety Data Sheet Article 23755307
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
swingcolor BODENMARKIERUNGSFARBE 6158
Bearbeitungsdatum :
22.12.2015
Version :
1.0.0
Druckdatum :
22.12.2015
Seite : 7 / 15
( DE / D )
Grenzwerttyp :
PNEC Gewässer, Süßwasser ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
0,18 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Gewässer, periodische Freisetzung ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
0,36 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Gewässer, Meerwasser ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
0,018 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Sediment, Süßwasser ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
0,981 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Sediment, Meerwasser ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
0,0981 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Boden ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
0,0903 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Kläranlage (STP) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
35,6 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Gewässer, Süßwasser ( XYLOL ; CAS
-
Nr. : 1330
-
20
-
7 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
0,327 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC Sediment, Süßwasser ( XYLOL ; CAS
-
Nr. : 1330
-
20
-
7 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
12,46 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Boden ( XYLOL ; CAS
-
Nr. : 1330
-
20
-
7 )
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
2,31 mg/kg
Grenzwerttyp :
PNEC Kläranlage (STP) ( XYLOL ; CAS
-
Nr. : 1330
-
20
-
7 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
6,58 mg/l
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht
ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden. Angaben zu Abschnitt 7. beachten.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille benutzen.
Hautschutz
Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von 0,38
mm zu verwenden.
Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Duchbruchzeit: >= 60 min.
Für den längeren oder wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der
Praxis deutlich kürzer sein können. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten
Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind
Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Nach dem Händewaschen verlorengegangenes Hautfett durch
fetthaltige Hautsalben ersetzen.
Körperschutz