Safety Data Sheet Article 23755307
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
swingcolor BODENMARKIERUNGSFARBE 6158
Bearbeitungsdatum :
22.12.2015
Version :
1.0.0
Druckdatum :
22.12.2015
Seite : 12 / 15
( DE / D )
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLP-
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitte 2
und 3.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Abfallschlüssel Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen
Sammelstelle zuführen. Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann
nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu
entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
UN 1263
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport (ADR/RID)
FARBE
Seeschiffstransport (IMDG)
PAINT
Lufttransport (ICAO
-
TI / IATA
-
DGR)
PAINT
14.3
Transportgefahrenklassen
Landtransport (ADR/RID)
Klasse(n) :
3
Klassifizierungscode :
F1
Gefahr
-
Nr. (Kemlerzahl) :
30
Tunnelbeschränkungscode :
D/E
Sondervorschriften :
640E · E 1 · Beförderung in Gefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens 450
Litern unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID.
Gefahrzettel :
3
Seeschiffstransport (IMDG)
Klasse(n) :
3
EmS
-
Nr. :
F
-
E /
S
-
E
Sondervorschriften :
LQ 5 l · E 1 · IMDG 2.3.2.5 (<= 30 l)
Gefahrzettel :
3