Safety Data Sheet Article 15030006

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR FUSSBODENVERSIEGELUNG 6152, HÄRTERKOMPONENTE
Überarbeitet am : 02.11.2011 Version (Überarbeitung) : 9.0.0 (8.0.0)
Druckdatum : 02.11.2011
Seite : 6 / 8
( DE / D )
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7). Zersetzung beginnt bei 200-
250°C
10.5
Unverträgliche Materialien
Ab Raumtemperatur polymerisiert das Produkt unter Wärmeentwicklung mit Aminen, Mercaptanen und Lewis-Säuren.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11. Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Sonstige Angaben
Primäre Reizwirkung:
An der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
Am Auge: Reizwirkung.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
11.3
Weitere Hinweise zur Toxikologie
Das Produkt ist nicht als solches geprüft. Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des
Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.7
Weitere Hinweise
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
P-Satz 273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben.