Safety Data Sheet Article 20605166
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR FUSSBODENVERSIEGELUNG 6152, STAMMLACKKOMPONENTE
Überarbeitet am : 21.11.2011 Version (Überarbeitung) : 13.0.0 (12.0.0)
Druckdatum : 21.11.2011
Seite : 7 / 7
( DE / D )
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
15. Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. VbF-Klasse (bis 31.12.2002): Nicht unterstellt.
Wassergefährdungsklasse
Klasse : 2 Einstufung gemäß VwVwS
Internationale Vorschriften
Angaben gemäß der EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund
der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken:
Produktunterkategorie und VOC-Grenzwerte gemäß Anhang II, Buchstabe A der Richtlinie:
Kategorie j, Typ Wb;
VOC-Grenzwert der Kategorie für 2010: 140 g/l.
Dieses Produkt enthält max. 10 g/l VOC.
Der genannte VOC-Wert bezieht sich auf die gebrauchsfertige Mischung des Produktes aus Stammlack und Härter.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Sonstige Hinweise
Produkt-Code gemäß GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der deutschen Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft) für
Epoxidharz-Beschichtungsstoffe (GISCODE): RE 1.
Sicherheitsrelevante Änderungen
02.2 GHS - Gefahrenpiktogramme · 02.2 GHS - Signalwort · 02.2 GHS - Gefahrenhinweise · 02.2 GHS - Sicherheitshinweise · 08.1
Hinweise zu den Grenzwerten
R-Sätze der Inhaltsstoffe
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
GHS Gefahrenhinweise der Inhaltsstoffe
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar
und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.