Safety Data Sheet Article 20605166

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR FUSSBODENVERSIEGELUNG 6152, STAMMLACKKOMPONENTE
Überarbeitet am : 21.11.2011 Version (Überarbeitung) : 13.0.0 (12.0.0)
Druckdatum : 21.11.2011
Seite : 3 / 7
( DE / D )
P-Satz 303/361/353: BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser
spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
P-Satz 305/351/338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Nach Verschlucken
Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Wasser in kleinen Schlucken trinken. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat
einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
K e i n e.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Nicht anwendbar.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
5.4
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Bildet rutschige und mit Wasser schmierige Beläge.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und
ordnungsgemäß entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material, z.B. Kieselgur, Sand oder Universalbinder, aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Reste mit
viel Wasser wegspülen. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich mit Wasser
reinigen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
K e i n e.
7. Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung