Safety Data Sheet Article 15104114
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR DAUERSCHUTZLASUR 6189
Überarbeitet am : 22.06.2012 Version (Überarbeitung) : 14.0.0 (13.0.1)
Druckdatum : 22.08.2012
Seite : 7 / 8
( DE / D )
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Die Zubereitung wurde gemäß der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und entsprechend
der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2, 3 und 15.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
P-Satz 273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
14. Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.3
Transportgefahrenklassen
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.4
Verpackungsgruppe
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.5
Umweltgefahren
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
K e i n e.
15. Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. VbF-Klasse (bis 31.12.2002): Nicht unterstellt.
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Gewichtsanteil (Ziffer 5.2.5. I) : 0,5 - 0,99 %
Wassergefährdungsklasse
Klasse : 1 Einstufung gemäß VwVwS
Internationale Vorschriften
Angaben gemäß der EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund
der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken:
Produktunterkategorie und VOC-Grenzwerte gemäß Anhang II, Buchstabe A der Richtlinie: