Safety data sheet Article 15091698
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR MIX AQUA HOLZSCHUTZFARBE 6187, BASIS 1
Überarbeitet am : 13.01.2012 Version (Überarbeitung) : 11.0.0 (10.0.0)
Druckdatum : 13.01.2012
Seite : 1 / 8
( DE / D )
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
SWING COLOR MIX AQUA HOLZSCHUTZFARBE 6187, BASIS 1
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Anstrichmittel.
Es liegen keine Informationen zu Verwendungen vor, von denen abgeraten wird.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant :
BAHAG AG
www.bauhaus.info
Straße/Postfach :
Postfach 100 561
Nat.-Kenn./PLZ/Ort :
D - 68005 Mannheim
Telefon :
0621 / 3905-0
Ansprechpartner :
sdb@brillux.de
1.4
Notrufnummer
Außerhalb der Geschäftszeiten:
(Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch und Englisch)
Telefon: +49 (0)30 30686 790.
2. Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 52/53
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Aquatic Chronic 3 ; H412
2.2
Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
R-Sätze
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate
ziehen.
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501.1 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen.
2.3
Sonstige Gefahren
K e i n e.