Safety Data Sheet Article 15036488

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR HAMMERSCHLAGLACK METALLICEFFEKT 6116
Überarbeitet am : 06.02.2012 Version (Überarbeitung) : 10.0.0 (9.0.0)
Druckdatum : 06.02.2012
Seite : 7 / 9
( DE / D )
Hautkontakt: Häufiger und lang andauernder Hautkontakt kann Reizung und Hautentzündung verursachen.
11.3
Weitere Hinweise zur Toxikologie
Das Produkt ist nicht als solches geprüft, sondern nach der konventionellen Methode (Berechnungsverfahren der EU-Richtlinie
1999/45/EG) und den toxikologischen Gefahren entsprechend eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2, 3 und 15.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Aquatische Toxizität
Durch mechanische Einwirkungen des Produktes (z. B. Verklebungen) können Schädigungen erfolgen.
Verhalten in Kläranlagen
Bei Einleitung in biologischen Kläranlagen sind je nach lokalen Bedingungen und vorliegenden Konzentrationen Störungen der
Abbauaktivität von Belebtschlamm möglich.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Biologischer Abbau / Elimination
Farbmittel sind bestimmungsgemäß sehr beständig und daher unter den Bedingungen von Kläranlagen oder
Oberflächengewässern biologisch schwer abbaubar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.4
Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft. Aufgrund der Konsistenz sowie der geringen Wasserlöslichkeit des Produktes ist eine
Bioverfügbarkeit nicht wahrscheinlich.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.7
Weitere Hinweise
Produkt nicht in Kanalisation oder auf öffentliche Deponie gelangen lassen, unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Vorschriften
entsorgen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Kann unter Beachtung örtlicher behördlicher Vorschriften einer geeigneten Verbrennungsanlage zugeführt werden.
P-Satz 273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben.
14. Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
1263
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID
FARBE