Safety Data Sheet Article 15036488

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR HAMMERSCHLAGLACK METALLICEFFEKT 6116
Überarbeitet am : 06.02.2012 Version (Überarbeitung) : 10.0.0 (9.0.0)
Druckdatum : 06.02.2012
Seite : 1 / 9
( DE / D )
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
SWING COLOR HAMMERSCHLAGLACK METALLICEFFEKT 6116
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Anstrichmittel.
Es liegen keine Informationen zu Verwendungen vor, von denen abgeraten wird.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant :
BAHAG AG
www.bauhaus.info
Straße/Postfach :
Postfach 100 561
Nat.-Kenn./PLZ/Ort :
D - 68005 Mannheim
Telefon :
0621 / 3905-0
Ansprechpartner :
sdb@brillux.de
1.4
Notrufnummer
Außerhalb der Geschäftszeiten:
(Giftnotruf Berlin, Beratung in Deutsch und Englisch)
Telefon: +49 (0)30 30686 790.
2. Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Entzündlich. · Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Dämpfe können
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 10 · R 52/53 · R 67 · R 66
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS)
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. · Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Schädlich für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung.
Flam. Liq. 3 ; H226 · Aquatic Chronic 3 ; H412 · STOT SE 3 ; H336
2.2
Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
R-Sätze
10 Entzündlich.
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S-Sätze
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate
ziehen.
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
23.3 Dampf nicht einatmen.
38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
24 Berührung mit der Haut vermeiden.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen

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