Safety Data Sheet Article 25798609

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor GLITZER-ZUSATZ 6197
Bearbeitungsdatum :
17.05.2018
Version :
1.0.0
Druckdatum :
17.05.2018
Seite : 7 / 9
( DE / D )
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer
kommunalen Sammelstelle zuführen. Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3
Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4
Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5
Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Nicht relevant, da keine Beförderung des Produktes in Lieferform als Massengut gemäß den Vorgaben der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO).
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU
-
Vorschriften
Sonstige EU
-
Vorschriften
Richtlinie 2004/42/EG über Emissionsbegrenzungen von VOC aus Farben und Lacken
Das Produkt unterliegt nicht der EU
-
Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger
organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend)
Einstufung gemäß AwSV
Zusätzliche Angaben
Das Produkt gilt gemäß den Kriterien des Penetrometerverfahrens (ADR, Teil 2, Abschnitt 2.3.4) als fester Stoff und
erfüllt somit auch die Kriterien für feste Stoffe nach TRwS 779 Ziffer 2.1.1.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffs
icherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Änderungshinweise
Keine
16.2
Abkürzungen und Akronyme