Safety Data Sheet Article 15030628

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR KUPFER- UND ALUREINIGER 6119
Überarbeitet am : 15.03.2012 Version (Überarbeitung) : 6.0.0 (5.0.0)
Druckdatum : 15.03.2012
Seite : 5 / 6
( DE / D )
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.7
Weitere Hinweise
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend. Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in
Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Kann unter Beachtung örtlicher behördlicher Vorschriften einer geeigneten Verbrennungsanlage zugeführt werden.
Kleinere Mengen können zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
06 01 04* Phosphorsäure und phosphorige Säure.
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt
werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14. Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.3
Transportgefahrenklassen
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.4
Verpackungsgruppe
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.5
Umweltgefahren
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
15. Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. VbF-Klasse (bis 31.12.2002): Nicht unterstellt.
Wassergefährdungsklasse
Klasse : 1 gemäß Eigeneinstufung
Sonstige Vorschriften
BGR 190 (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten); BGR 192 (Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz);
BGR 195 (Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen). Das Produkt gilt gemäß den Kriterien des Penetrometerverfahrens
(ADR, Teil 2, Abschnitt 2.3.4) nicht als fester Stoff und erfüllt somit auch nicht die Kriterien für feste Stoffe nach TRwS 779 Ziffer