Technical data sheet
Technisches Merkblatt 6225 swingcolor
®
Heizungskellerfarbe
Vorbereitung und Anstrichaufbau
Der Untergrund muss den Bauanforderungen für
Heizöllagerräume entsprechen. Die Oberfläche muss
fest, trocken, sauber, griffig, tragfähig und rissfrei
sowie frei von Zementschlämmen, Zementhaut, losen
und mürben Teilen, Gefügefehlstellen und trennend
wirkenden Substanzen (z. B. Öl, Fett, Paraffin,
Gummiabrieb, Trennmittel, Nachbehandlungsmittel,
organische Zusätze, Anstrichreste) sein. Sie darf
weder abmehlen noch absanden. Die Oberflächen
mit z. B. Besen, Stahlbürste oder
Industriestaubsauger mechanisch reinigen.
Eventuelle Fehlstellen mit Zementmörtel (mit
mindestens 30 % Zementanteil) verspachteln. Nicht
tragfähige Altanstriche restlos entfernen. Putz-,
Beton- und Estrichflächen müssen mindestens. 28
Tage alt und trocken sein.
Untergründe Grundierung Voranstrich
Zwischen- und
Schlussanstrich
Putz, Beton, Estrich
Heizungskellerfarbe, grau,
10% verdünnt
Heizungskellerfarbe,
rotbraun, unverdünnt
Heizungskellerfarbe, grau,
unverdünnt
Umgekehrte Farbtonreihenfolge ist ebenfalls möglich.
3. Nach der Verarbeitung
Entsorgung
Die Verpackung ist aus Polypropylen (PP) und kann
zur Wiederverwertung aufbereitet werden. Nur
restentleerte Gebinde zum Recycling geben.
Gebinde mit eingetrockneten Farbresten können
über den Hausmüll bzw. als Baustellenschutt
entsorgt werden. Flüssige Farbreste bei einer
Sammelstelle für Altfarben nach Abfallschlüssel-Nr.
080112 (gemäß AVV) entsorgen.
Werkzeugreinigung
Sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife.
Lagerung/Transport
Kühl, aber nicht unter +5 °C.
Anbruchgebinde gut verschließen.
Bei sachgerechter und frostfreier Lagerung sind
unangebrochene Gebinde 1 Jahr verwendbar.
ADR/RID: Kein Gefahrgut
Wassergefährdungsklasse: WGK 1, nach VwVws
4. Wichtige Hinweise
Auch bei der Verwendung von swingcolor
®
Heizungskellerfarbe sind die üblichen
Schutzmaßnahmen einzuhalten. Für Kinder
unzugänglich aufbewahren. Während der
Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung
sorgen. Bei der Verarbeitung nicht essen, trinken
oder rauchen. Bei Berührung mit den Augen oder der
Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in
die Kanalisation/Gewässer oder ins Erdreich
gelangen lassen.
EU Grenzwert für dieses Produkt (Kat. A/i): 140 g/l
(2010). Dieses Produkt enthält max. 1 g/l VOC.
5. Allgemeines
Alle Angaben und Werte sind das Produkt intensiver
Entwicklungsarbeit und langjähriger praktischer
Erfahrung. Unsere anwendungstechnischen
Empfehlungen in Wort und Schrift, die wir zur
Unterstützung des Käufers bzw. Verarbeiters nach
bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen
Kenntnisstand geben, bekunden kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Sie entbinden den Käufer nicht
davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den
vorgesehenen Anwendungszweck in eigener
Verantwortung selbst zu prüfen. Im Übrigen gelten
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit
Erscheinen einer durch technischen Fortschritt
bedingten Neuauflage dieses Merkblattes verlieren
alle vorstehenden Angaben ihre Gültigkeit. (6225)
Stand: Juli 2011 Seite 2 von 2