Safety data sheet Article 15036316

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR HEIZUNGSKELLERFARBE 6225
Überarbeitet am : 18.01.2012 Version (Überarbeitung) : 8.0.0 (7.0.0)
Druckdatum : 21.02.2012
Seite : 5 / 6
( DE / D )
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Sonstige Angaben
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
11.2
Erfahrungen aus der Praxis
Durch dieses Produkt sind gesundheitsschädliche Wirkungen, unter Beachtung der arbeitshygienischen Maßnahmen, bei
sachgemäßem Umgang nicht zu erwarten.
11.3
Weitere Hinweise zur Toxikologie
Das Produkt ist nicht als solches geprüft, sondern nach der konventionellen Methode (Berechnungsverfahren der EU-Richtlinie
1999/45/EG) und den toxikologischen Gefahren entsprechend eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2, 3 und 15. Bei sachgemäßem
Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden
Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.7
Weitere Hinweise
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Die Zubereitung wurde gemäß der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und entsprechend
der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2, 3 und 15.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Gebinde mit nicht eingetrockneten Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Nicht in Gewässer oder
Kanalisation gelangen lassen.
Gebinde mit eingetrockneten Resten können über den Hausmüll oder als Baustellenschutt entsorgt werden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
08 01 12 (Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11* fallen).
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt
werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
14. Angaben zum Transport