Safety data sheet Article 25615197
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor BAMBUS-ÖL 6129
Bearbeitungsdatum :
06.11.2017
Version :
1.0.0
Druckdatum :
06.11.2017
Seite : 7 / 12
( DE / D )
-
Akute inhalative Toxizität: Keine Daten zu
m Gemisch verfügbar.
Akute orale Toxizität
Parameter :
ATEmix berechnet
Expositionsweg :
Oral
Wirkdosis :
nicht relevant
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C13, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Oral
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Oral
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Akute dermale Toxizität
Parameter :
ATEmix berechnet
Expositionsweg :
Dermal
Wirkdosis :
nicht relevant
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C13, ISOALKANE, <
2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Dermal
Spezies :
Kaninchen
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Parameter :
LD50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Dermal
Spezies :
Kaninchen
Wirkdosis :
> 5000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
Parameter :
ATEmix berechnet
Expositionsweg :
Inhalativ (Dampf)
Wirkdosis :
nicht relevant
Parameter :
LC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C13, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Einatmen
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/m
3
Expositionsdauer :
8 h
Parameter :
LC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C11
-
C12, ISOALKANE, < 2% AROMATEN )
Expositionsweg :
Einatmen
Spezies :
Ratte
Wirkdosis :
> 5000 mg/m
3
Expositionsdauer :
8 h
Reizung und Ätzwirkung
Reizwirkung:
- An der Haut: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- Am Auge: Kann leichte kurzfristige Augenbeschwerden hervorrufen.
- Atemwege: Reizwirkung möglich.
Sensibilisierung
Eine sensibilisierende Wirkung durch das Produkt ist nicht bekannt.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und
fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Das Produkt ist nicht als Keimzell
-
mutagen, karzinogen oder reproduktionstoxisch (CMR
-
Eigenschaften) eingestuft.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb der AGW
-
Grenzwerte k
ann zu Gesundheitsschäden wie Reizung der
Schleimhäute und Atmungsorgane, Nieren- und Leberschäden sowie der Beeinträchtigung des zentralen