Safety Data Sheet Article 20064679
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:4/13
Version:
2.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
01.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
03.02.2017
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Einatmen der
Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die
betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
Hautkontakt :
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken :
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen :
Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden
verursachen. Nach der Exposition können ernste Schäden verzögert
eintreten.
Hautkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Einatmen :
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken :
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt :
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome
verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48
Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Besondere Behandlungen :
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel :
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide