Safety Data Sheet Article 20064679

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Seite:13/13
Version:
2.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
01.06.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
03.02.2017
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme :
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationaler Luftverkehrsverband
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RID = Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
RRN = REACH Registriernummer
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Volltext der abgekürzten H-Sätze :
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
:
Aqu. chron. Kat. 3, H412: CHRONISCHE AQUATISCHE
TOXIZITÄT - Kategorie 3
Akut Tox. Kat. 4, H302: AKUTE TOXIZITÄT - Kategorie 4
AugenSchäd. Kat. 1, H318: SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG
- Kategorie 1
Sens. Haut Kat. 1, H317: SENSIBILISIERUNG DER HAUT -
Kategorie 1
STOT einm. Kat. 3, H335: SPEZIFISCHE ZIELORGAN-
TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) - Kategorie 3
Druckdatum :
01.06.2017
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
01.06.2017
Datum der letzten Ausgabe :
03.02.2017
Version :
2.1
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