Safety data sheet Article 25397778
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Substral Rasendünger mit Moosvernichter
Seite:4/16
Version: 1.0
Ausgabedatum
/
Überarbeitungsdatum:
11.07.2016
Datum der letzten
Ausgabe: 00.00.0000
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe
bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in
diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Bei anhaltender Reizung einen Arzt konsultieren.
Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in eine
r
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht
vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche
Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Bei Bewusstlosigkeit in
stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten.
Hautkontakt :
Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung
ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken :
Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der Stoff verschluckt und
ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu
trinken geben. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den
Mund verabreichen. Einen Arzt verständigen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei
Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter
eine geeignete Atemschutzmaske oder ein Umluft unabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt :
Verursacht schwere Augenreizung.
Einatmen :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt :
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen
Tränenfluss
Rötung
Einatmen :
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken :
Keine spezifischen Daten.