Safety data sheet Article 25068320
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Substral Rasendünger mit Moosvernichter
Seite:5/16
Version: 1.0
Ausgabedatum
/
Überarbeitungsdatum:
11.07.2016
Datum der letzten
Ausgabe: 00.00.0000
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt :
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen :
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel :
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer
-
oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
halogenierte Verbindungen
Metalloxide/Oxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten
angemessene Schutzkleidung und U
mluft
unabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im
Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute
(einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die
Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei
Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen :
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete
persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Einsatzkräfte :
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu