Safety Data Sheet Article 16962173

EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG EG Nr. 1907/2006 - REACH) Datum: 12/11/2013 Seite 6/15
Version: Nr. 4 (12/11/2013) Revision: Nr. 3 (23/08/2013)
Substral BLATTGLANZ
PNEC : 552 mg/kg
Umweltbereich: Kläranlage.
PNEC : 2251 mg/l
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen
Piktogramm(e) für obligatorisches Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) :
Saubere und richtig gepflegte persönliche Schutzausrüstungen verwenden.
Persönliche Schutzausrüstungen an einem sauberen Ort, außerhalb des Arbeitsbereiches aufbewahren.
Während der Verwendung nicht Essen, Trinken oder Rauchen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen. r
angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
- Schutz für Augen/Gesicht
Berührung mit den Augen vermeiden.
Augenschutz gegen flüssige Spritzer verwenden.
Bei jeder Verwendung ist eine der Norm EN 166 entsprechende Schutzbrille zu tragen.
Nicht in die Augen sprühen.
- Handschutz
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Empfohlener Typ Handschuhe :
- Nitrilkautschuk (Acrylnitril-Butadien-Copolymer (NBR))
- PVA (Polyvinylalkohol)
- Naturlatex
- Butylkautschuk (Isobutylen-Isopren-Copolymer)
- Viton® (Hexafluorpropylen-Vinylidenfluorid-Copolymer)
Empfohlene Eigenschaften:
- Wasserundurchlässige Handschuhe gemäß Norm EN 374
Nicht erforderlich bei richtiger Anwendung. Hände waschen nach Kontakt mit der Haut.
- Körperschutz
Art geeigneter Schutzbekleidung :
Bei starkem Spritzen flüssigkeitsdichte chemische Schutzkleidung (Typ 3) gemäß EN 14605 tragen, um jeglichen Hautkontakt zu vermeiden.
Bei Spritzgefahr chemische Schutzkleidung (Typ 6) gemäß EN 13034 tragen, um jeglichen Hautkontakt zu vermeiden.
Das Personal hat regelmäßig gewaschene Arbeitskleidung zu tragen.
Nach Kontakt mit dem Produkt müssen alle beschmutzten Körperpartien gewaschen werden.
Nicht erforderlich bei richtiger Anwendung. Nach der Handhabung sorgfältig Hände und ausgesetzte Haut mit Seife waschen.
- Atemschutz
Gas- und Dampffilter (Kombifilter) gemäß Norm EN 14387 :
- A1 (Braun)
Aerosol nicht einatmen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
8.2.3. Expositionskontrollen hinsichtlich Umweltschutz
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der
Umweltschutzgesetze genügen. Ineinigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich
sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen.
ABSCHNITT 9 : PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben :
Form : dünnflüssige Flüssigkeit
Aerosol
Farbe : Farblos, klar
Geruch : Propan-2-ol
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