Safety Data Sheet Article 16962173

EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG EG Nr. 1907/2006 - REACH) Datum: 12/11/2013 Seite 4/15
Version: Nr. 4 (12/11/2013) Revision: Nr. 3 (23/08/2013)
Substral BLATTGLANZ
Für Rettungspersonal
Das Einsatzpersonal muss mit angemessener persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein (siehe Abschnitt 8).
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Leckagen oder Verschüttetes mit flüssigkeitsbindendem, nicht-brennbarem Material aufhalten und auffangen, z.B.: Sand, Erde,
Universalbindemittel, Diatomeenerde in Fässern zur Entsorgung des Abfalls.
Eindringen in die Kanalisation oder in Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Vorzugsweise mit einem Waschmittel reinigen, keine organischen Lösemittel verwenden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG
Für die Räumlichkeiten, in denen mit dem Gemisch gearbeitet wird, gelten die Vorschriften für Lagerstätten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach jeder Verwendung die Hände waschen.
Für angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz :
In gut durchlüfteten Bereichen handhaben.
Dämpfe sind schwerer als Luft. Sie können sich am Boden ausbreiten und zusammen mit Luft explosive Gemische bilden.
Die Bildung zündfähiger oder explosiver Dampf-Luft-Konzentrationen verhindern. Dampfkonzentrationen oberhalb der
Expositionsgrenzwerte vermeiden.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Das Gemisch in Räumen ohne offene Flammen oder andere Zündquellen und mit geschützter elektrischer Ausrüstung verwenden.
Behälter bei Nichtgebrauch dicht geschlossen halten. Von Wärmequellen, Funken oder offenen Flammen fernhalten.
Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen können. Nicht rauchen.
Zugang für unbefugte Personen verhindern.
Hinweise zum sicheren Umgang :
Für den persönlichen Schutz, siehe Abschnitt 8.
Informationen des Etiketts und Vorschriften des Arbeitsschutzes beachten.
Aerosol nicht einatmen.
Angebrochene Verpackungen sorgfältig verschlossen und aufrecht stehend lagern.
Unzulässige Ausrüstung und Arbeitsweise :
Rauchen, Essen und Trinken sind in den Räumlichkeiten, in denen das Gemisch verwendet wird, verboten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Keine Angabe vorhanden.
Lagerung
Außer Reichweite von Kindern halten.
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Von Zündquellen, Hitzequellen und direkter Sonneneinstrahlung entfernt halten.
Der Fußboden muß undurchlässig sein und eine Auffangwanne bilden, so daß bei unvorhergesehenem Auslaufen keine Flüssigkeit nach außen
dringen kann.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Bewahren in einem trockenen, frostfreien und gut ventilierten Platz.
Verpackung
Produkt stets in einer Verpackung aufbewahren, die der Original-Verpackung entspricht.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 8 : BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz :
- Belgien (Arrêté du 19/05/2009, 2010) :
CAS TWA : STEL : Obergrenze : Definition : Kriterien :
106-97-8 800 ppm - - - -
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