Safety Data Sheet Article 16962173

EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG EG Nr. 1907/2006 - REACH) Datum: 12/11/2013 Seite 3/15
Version: Nr. 4 (12/11/2013) Revision: Nr. 3 (23/08/2013)
Substral BLATTGLANZ
Nach Augenkontakt :
Bei geöffnetem Augenlid mindestens 15 Minuten lang gründlich mit weichem, sauberem Wasser spülen.
Nach Hautkontakt :
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen
Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken :
Bei Einnahme kleiner Mengen (nicht mehr als ein Schluck) Mund mit Wasser ausspülen und einen Arzt konsultieren.
Ruhig stellen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Einen Arzt konsultieren und ihm das Etikett zeigen.
Bei Verschlucken einen Arzt benachrichtigen, damit dieser beurteilt, ob eine Beobachtung und eine stationäre Nachbehandlung erforderlich
sind. Etikett vorzeigen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Siehe Abschnitt 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer
ärztlichen Rat einholen.
ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Entzündbar.
Löschpulver, Kohlendioxid (CO2) und andere Löschgase sind für Kleinbrände geeignet.
5.1. Löschmittel
Durch Hitze gefährdete Behälter mit Wasser sprühen und kühlen aus geschützter Position.
Geeignete Löschmittel
Im Brandfall verwenden :
- Sprühwasser oder Wassernebel
- Wasser mit Zusatz AFFF (Aqueous Film Forming Foam)
- Schaum
- ABC-Pulver
- BC-Pulver
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Ungeeignete Löschmittel
Im Brandfall nicht verwenden :
- Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht oft dichter, schwarzer Rauch. Die Exposition gegenüber Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
Rauch nicht einatmen.
Im Brandfall kann sich bilden :
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Brand können platzende Aerosolgefäße mit großer
Geschwindigkeit umherfliegen. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Im Brandfall den Ort des Geschehens
umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit
persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Die Brandbekämpfer sollten unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) tragen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn möglich. Durch Hitze gefährdete Behälter mit Wasser sprühen und kühlen aus geschützter Position. Wenn
gefahrlos möglich unbeschädigte Behälter entfernen. Unbefugte von Gefahrenzone fernhalten.
ABSCHNITT 6 : MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8 befolgen.
Für Nicht-Rettungspersonal
Wegen in dem Gemisch enthaltenen organischen Lösungsmitteln, Zündquellen beseitigen und Räumlichkeiten lüften.
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