Safety data sheet Article 20766586

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Substral Osmocote Rhododendron & Hortensien Dünger Überarbeitet am: 02-Mai-2017
Sonstige Gefahren (UN-GHS)
Schädlich für Wasserorganismen
Abschnitt 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
Chemische Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr Weight-% Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
REACH-Registrierun
gsnummer
Ammoniumnitrat; NH4NO3 229-347-8 6484-52-2 40 - 65% Eye Irrit. 2 (H319)
Ox. Sol. 3 (H272)
01-2119490981-27
Mangansulfat; MnSO4+1H2O 232-08-99 7785-87-7 0.1 - 1% STOT RE 2 (H373)
Eye Dam. 1 (H318)
Aquatic Chronic 2 (H411)
01-2119456624-35
Kupfersulfat; CuSO4 231-847-6 7758-98-7 0.1 - 1% Skin Irrit. 2 (H315)
Eye Irrit. 2 (H319)
Acute Tox. 4 (H302)
Aquatic Acute 1 (H400)
Aquatic Chronic 1 (H410)
01-2119520566-40
Wortlaut der H- und EUH-Sätze siehe unter Abschnitt 16
Abschnitt 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Empfehlung
Erste-Hilfe-Maßnahmen dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
Einatmen
Bei sachgerechter Behandlung und Verwendung gemäss Herstellerempfehlung ist
Staubbildung unwahrscheinlich. Sollte wider Erwarten eine Person längere Zeit
eventuellem Staub ausgesetzt sein, soll die Person an die frische Luft geführt werden. Bei
bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Hautkontakt:
Wenn der Betroffene sich unwohl fühlt oder Veränderungen der Haut bemerkt, Arzt
konsultieren. Mit viel Wasser ausspülen.
Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt
aufsuchen.
Verschlucken:
Viel Wasser trinken, wenn bei Bewusstsein. KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund
ausspülen. Falls erforderlich, einen Arzt hinzuziehen.
Schutz der Ersthelfer:
Geringe Gefahr bei normalem Industrie- oder Gewerbegebrauch.
4.2. Wichtigste Symptome und Wirkungen, akut und verzögert
Symptome
Keine bei normaler Verarbeitung
4.3. Anzeichen für Notwendigkeit sofortiger medizinischer Hilfe oder besonderer Behandlung
Hinweise für den Arzt:
Keine bei normaler Verarbeitung.
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Abschnitt 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG