Safety data sheet Article 23854462
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EU) 830/2015
Substral Rasendünger MOOS bleibt chancenLOS
Seite:8/15
Version: 1.2
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum: 15.05.2017
Datumderletzten
Ausgabe: 20.02.2015
Atemschutzgerät erforderlich.
Hautschutz
Handschutz :
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer
chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm
entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung dies erfordert.Beim Umgang mit chemischen
Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige
und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter
Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen
Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die
Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss
darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller
unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen
bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau
abgeschätzt werden.
Körperschutz :
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche
Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und
den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem
Spezialisten genehmigt werden.
Anderer Hautschutz :
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf
Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen
Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen
lassen.
Atemschutz :
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät mit Partikelfilter,
wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von
Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des
Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen
Atemschutzmaske richten.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft
werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der
Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden
Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable
Werte herabzusetzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Physikalischer Zustand :
fest [Granulat]
Farbe :
Braun.
Geruch :
Eisen Geruch
pH-Wert :
Nicht verfügbar.
Siedebeginn und Siedebereich :
nicht anwendbar
Flammpunkt :
Nicht verfügbar.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) :
Nicht verfügbar.
Relative Dichte :
Nicht verfügbar.