Safety Data Sheet Article 24930550
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (8
SUBSTRAL Magisches Rasen-Pflaster
Seite:3/14
Version: 1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum: 05.12.2016
Datumderletzten
Ausgabe: 00.00.0000
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische :
Gemisch
Es sind keine Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden
Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen :
Betroffene Person an die frische Luft bringen. Arzt hinzuziehen,
wenn Symptome auftreten, Gebinde oder Etikett vorzeigen. Die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Hautkontakt :
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken :
Den Mund mit Wasser ausspülen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der
Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein,
kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen
herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt
aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit