Safety data sheet Article 20437040
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 830/2015
SUBSTRAL LANGZEIT RASENDÜNGER
Seite:4/15
Version: 2.0
Ausgabedatum
/
Überarbeitungsd
atum:
21.12.2016
Datum der letzten
Ausgabe: 00.00.0000
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eben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher
Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von
Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Einatmen :
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken :
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt :
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen :
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel :
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegel
n und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.