Safety data sheet Article 20244657

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 830/2015
SUBSTRAL LANGZEIT RASENDÜNGER
Seite:2/15
Version: 2.0
Ausgabedatum
/
Überarbeitungsd
atum:
21.12.2016
Datum der letzten
Ausgabe: 00.00.0000
+43 (0)662 453713
-
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition :
Gemisch
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Nicht eingestuft.
Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H
-
Sätze.
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort :
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein :
Nicht anwendbar.
Prävention :
Nicht anwendbar.
Reaktion :
Nicht anwendbar.
Lagerung :
Nicht anwendbar.
Entsorgung :
Nicht anwendbar.
Er
gänzende
Kennzeichnungselemente
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis :
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.