Safety data sheet Article 20244657
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 830/2015
SUBSTRAL LANGZEIT RASENDÜNGER
Seite:13/15
Version: 2.0
Ausgabedatum
/
Überarbeitungsd
atum:
21.12.2016
Datum der letzten
Ausgabe: 00.00.0000
Störfallverordnung
:
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse
:
WGK 1
Technische Anleitung Luft :
TA-Luft Nummer 5.2.1: 95,4 %
TA
-
Luft
Nummer 5.2.5
:
20,6 %
TA
-
Luft
Nummer 5.2.5
:
Klasse I
-
5 %
AOX :
Nicht verfügbar.
Internationale Vorschriften
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Keine der Komponenten ist gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Anhang A - Eliminierung - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang A - Eliminierung - Gebrauch
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang B - Beschränkung - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang B - Beschränkung - Gebrauch
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang C - Unabsichtlich in die Umwelt entlassene Stoffe - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung
(PIC)
Keine der Komponenten ist gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Schwermetalle - Anhang 1
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Verwendung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 2
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 3
Keine der Komponenten ist gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
USA :
Nicht bestimmt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen
erforderlich sind.