Safety data sheet Article 20244657

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 830/2015
SUBSTRAL LANGZEIT RASENDÜNGER
Seite:11/15
Version: 2.0
Ausgabedatum
/
Überarbeitungsd
atum:
21.12.2016
Datum der letzten
Ausgabe: 00.00.0000
vPvB :
vP: Nicht verfügbar.
vB: Nicht verfügbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner
Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie
den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse
und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt
in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle :
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses
Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie
91/689/EWG zu betrachten.
Verpackung
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach
glichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen :
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich,
Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID ADN IMDG IATA
14.1 UN-
Nummer
-
-
-
-
14.2
Ordnungsgemäß
e
UN-
Versandbezeichn
ung
Nicht als gefährlich
ei
ngestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft