Safety Data Sheet Article 23586367
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Substral Herbst Rasendünger (PROMO)
Seite:14/15
Version:
1.1
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
16.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
09.05.2015
Anhang C - Unabsichtlich in die Umwelt entlassene Stoffe - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung
(PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Schwermetalle - Anhang 1
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Verwendung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 2
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 3
Keine der Komponenten ist gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
USA
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen
erforderlich sind.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
:
ADN = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
IATA = Internationale Flug-Transport-Vereinigung
IMDG = Gefährliche Güter im internationalen Seeschiffsverkehr
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)