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Der Begrenzungsdraht muss in einer
durchgehenden Schleife um die gesamte
Mähfläche verlegt werden.
Maximale Länge: 500 m
Begrenzungsdraht ausgehend von der
Dockingstation verlegen. Es ist dabei
zwischen einer internen Dockingstation
und einer externen Dockingstation zu
unterscheiden.
Start bei interner Dockingstation:
Begrenzungsdraht (1) links oder rechts
neben der Bodenplatte, direkt neben
einem Drahtauslass mit einem
Fixiernagel (2) am Boden befestigen.
Ein freies Drahtende (1) von ca. 1,5 m
Länge vorsehen.
Vor und nach der Dockingstation (1)
Begrenzungsdraht (2) 0,6 m geradeaus
und im rechten Winkel zur Bodenplatte
verlegen. Danach mit dem
Begrenzungsdraht dem Rand der
Mähfläche folgen.
Start bei externer Dockingstation:
Begrenzungsdraht (1) links oder rechts
hinter der Bodenplatte, direkt neben einem
Drahtauslass mit einem Fixiernagel (2) am
Boden befestigen.
Der Robotermäher darf an keinem
Punkt mehr als 35 m vom
Begrenzungsdraht entfernt sein, da
sonst das Drahtsignal nicht mehr
erkennbar ist.
Wenn das versetzte Heimfahren
(Korridor) genutzt wird, muss der
Begrenzungsdraht vor und nach
der Dockingstation mindestens
1,5 m geradeaus und im rechten
Winkel zur Bodenplatte verlegt
werden. (Ö 11.14)