Safety Data Sheet Article 11051845

Steuber SAF; BM:2; 200 ml
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 11AFX02030-EPD
Druckdatum: 09.02.2015 Seite 2 von 11
STEUBER GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261 Einatmen von Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F
aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208 Enthält Dipenten. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält vom Kyoto-Protokoll erfasste fluorierte Treibhausgase (HFC-134a).
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Anteil
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
CAS-Nr.
REACH-Nr.
Index-Nr.
EG-Nr.
Bezeichnung
5 - < 10 %
Aceton200-662-2
F - Leichtentzündlich, Xi - Reizend R11-36-66-6767-64-1
Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336 EUH066
606-001-00-8
< 0,1 %
Dipenten205-341-0
Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R10-38-43-50-53-65138-86-3
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, Asp. Tox. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 1),
Aquatic Chronic 1 (M-Factor = 1); H226 H315 H317 H304 H400 H410
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004
Duftstoffe.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund
verabreichen. Personen in Sicherheit bringen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen.
Nach Einatmen
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
Nach Hautkontakt
Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 09.02.2015 D - DE