General instructions for use of trailers
Table Of Contents
- Betriebsanleitung Teil 1 - Allgemein
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Fahrzeugbeschreibung
- 2. Überblick über Zubehör
- 3. Auf den ersten Blick
- 3.1 Voraussetzung für die Zulassung des Anhängers
- 3.2 Zulassung des Anhängers in Deutschland
- 3.3 Zulassung des Anhängers im Ausland
- 3.4 Kfz-Dokumente und Typenschild des Anhängers
- 3.5 Hauptuntersuchung (HU)
- 3.6 Geschwindigkeitsbegrenzung
- 3.7 Was müssen Sie beim Fahren mit einem Anhänger beachten?
- 3.8 STEMA Fachhändler / Servicewerkstätten
- 3.9 Registrierung / Erfassung im Internet
- 4. Verwendung
- 5. Sicherheitshinweise für Anhängerbetrieb
- 6. Inbetriebnahme
- 7. Allgemeine Informationen
- 8. Pflege und Wartung
- 9. ABC der verwendeten Materialien
- 9.1 Veredelte Metalloberflächen durch galvanische Verzinkung bzw. Feuerverzinkung
- 9.2 Aluminium
- 9.3 Holz
- 9.4 Dichtungsfugen
- 9.5 Pulverbeschichtete / lackierte Oberflächen
- 9.6 PVC - beschichtetes Synthetikgewebe - Planenmaterial
- 9.7 Plywood
- 9.8 Kunststoffplatten in Sandwich - Aufbau für SySTEMA Box
- 9.9 Planenseile / Planenschnüre
- 9.10 Bedruckung und Beschriftung von Planen
- 10. Entsorgung
- 11. Garantiebestimmungen / Gewährleistung
- 12. Wartungsnachweis
- 13. EG-Konformitätserklärung
- 14. Notizen
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Version 04/ 15
Betriebsanleitung Allgemein
(
Teil 1
)
10.1 Wie entsorgen Sie den Anhänger oder
Teile des Anhängers?
Der Anhänger oder Teile des Anhängers sind nach
den zum Zeitpunkt der Entsorgung aktuell geltenden
Gesetzen zu entsorgen.
Bringen Sie den Anhänger oder Teile des Anhängers
immer zur Autoverwertung. Das Fachpersonal der Au-
toverwertung wird diese dort sachgerecht entsorgen.
10.2 Elektro - Schrott
Die mit diesem Symbol gekenn-
zeichneten Geräte unterliegen der
europäischen Richtlinie 2002/96/EG.
Alle Elektronik- und Elektro-Altgeräte
müssen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer für Sie zuständigen
Behörde, wie Sie Altgeräte umweltgerecht entsorgen.
10.3 Batterien
Batterien gehören nicht in den
Hausmüll. Als Verbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet, gebrauchte
Batterien zurückzugeben. Sie können
Ihre alten Batterien bei den öffentli-
chen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall
dort abgeben, wo Batterien der betreffenden Art
verkauft werden.
10.4 Altreifen
Entsorgen Sie Altreifen entsprechend den regionalen
Vorschriften.
Entsorgung
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