Permission 100 km / h regulation

Tempo 100 für Kombinationen
Die Kombination muss folgende Bedingungen erfüllen:
1. ABS für das Zugfahrzeug
2. Anhängerbereifung:
- zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre
- Geschwindigkeitsindex mindestens L (120 km/h)
- keine Inanspruchnahme eines Tragfähigkeitszuschlags für den Anhängerbetrieb
3. Massenverhältnisse:
3.1.
3.2.
3.3.
zuI. Gesamtmasse
Anhänger
= 1,0 x Leermasse
Zugfahrzeug
(Für Wohnanhänger mit starren Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern) bzw.
zul. Gesamtmasse
Anhänger
= 1,2 x Leermasse
Zugfahrzeug
(Für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern) wenn
der Anhänger gemäß den Anforderungen des § 30a Abs. 2 StVZO für 100 km/h gebaut und ausgerüstet
ist und
a) mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (ISO 11555-1
vom 01.07.2003) ausgestattet ist oder
b) mit einem anderen Bauteil oder einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch
der Betrieb einer Kombination (bis Tempo 120 km/h) verbessert wird und dies durch ein Teilegutachten
nach Anl. XIX StVZO, einer ABE nach§ 22 StVZO oder einer BE nach § 20 oder § 21 StVZO oder einem
Nachtrag dazu, nachgewiesen ist oder
das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhänger betrieb aus-
gestattet ist, eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis
120 km/h vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass die Bedingungen der 9. AusnVO nicht eingehalten
werden, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der StVO.
Stand: 05.11.2014
Wir übernehmen keine Gewähleistung für fehlerhafte Angaben in den oben dargestellten Beispielen.

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