Safety data sheet
Klebestick.
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer:
Druckdatum: 27.10.2015 Seite 7 von 9
STEINEL GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen
zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist
entsprechend EAVK branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß AVV:
Abfallschlüssel Produkt
200128
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle
aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte
Fraktionen (außer 15 01); Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
Abfallschlüssel Produktreste
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus
Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen
(außer 15 01); Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20
01 27 fallen
200128
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); gemischte
Verpackungen
150106
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Nicht eingeschränkt
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Nicht eingeschränkt
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Nicht eingeschränkt
14.3. Transportgefahrenklassen:
Nicht eingeschränkt
14.4. Verpackungsgruppe:
Nicht eingeschränkt
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Nicht eingeschränkt
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 11.09.2015 D - DE