Safety data sheet
Klebestick.
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer:
Druckdatum: 27.10.2015 Seite 4 von 9
STEINEL GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
Allgemeiner Staubgrenzwert, alveolengängige
Fraktion
- 1,25 A
2(II)
Allgemeiner Staubgrenzwert, einatembare
Fraktion
- 10 E
2(I)5Vinylacetat108-05-4 18
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschließen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Schutzbrille/Gesichtsschutz verwenden, die vor Spritzern von geschmolzenem Material schützt.
Augen-/Gesichtsschutz
Verwendung von Schutzhandschuhen zur Vermeidung von Verbrennungen.
Handschutz
Die Hautoberfläche bedeckende Kleidung tragen, die der Verarbeitungstemperatur des Produktes standhält.
Körperschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Atemschutz ist erforderlich bei: Grenzwertüberschreitung, Stauberzeugung/-bildung
Geeignetes Atemschutzgerät: Kombinationsfiltergerät (EN 14387) Filtertyp: AP1-3
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/ Dampf/ Aerosol/
Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung
muss Isoliergerät benutzt werden!
Atemschutz
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
-
fest
Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristisch
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert:
nicht anwendbar
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt:
nicht anwendbar
Siedebeginn und Siedebereich:
nicht bestimmt
Erweichungspunkt:
nicht bestimmt
Flammpunkt:
Weiterbrennbarkeit:
Keine Daten verfügbar
keine/keiner
Explosionsgefahren
nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze:
nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze:
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 11.09.2015 D - DE