Safety data sheet

Klebestick.
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer:
Druckdatum: 27.10.2015 Seite 7 von 9
STEINEL GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen
zugelassenen Entsorger ansprechen. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist
entsprechend EAVK branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß AVV:
Abfallschlüssel Produkt
200128
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle
aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte
Fraktionen (außer 15 01); Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
Abfallschlüssel Produktreste
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus
Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen
(außer 15 01); Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20
01 27 fallen
200128
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); gemischte
Verpackungen
150106
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Nicht eingeschränkt
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Nicht eingeschränkt
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Nicht eingeschränkt
14.3. Transportgefahrenklassen:
Nicht eingeschränkt
14.4. Verpackungsgruppe:
Nicht eingeschränkt
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Nicht eingeschränkt
14.4. Verpackungsgruppe:
Nicht eingeschränkt
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer:
Nicht eingeschränkt
Nicht eingeschränkt
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Nicht eingeschränkt
14.3. Transportgefahrenklassen:
Nicht eingeschränkt
14.4. Verpackungsgruppe:
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 11.09.2015 A - DE