Datasheet
gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
STATECH SYSTEM AG STS
Cleanstat 250 A
Überarbeitet am: 10.05.2019 Materialnummer: 954 Seite 5 von 6
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Berechnungsmethode. Das Produkt wurde nicht
geprüft.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Entsorgung
gemäss den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt (SR 814.610.1, VeVA)
200129
Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe (Haushaltabfälle
und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen ), einschliesslich
getrennt gesammelte Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen (mit Ausnahme derjenigen, die
unter 15 01 fallen); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten; Sonderabfall
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden .
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemässe
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6. Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien, 850/2004/EC, 1107/2009/EC, 649/2012/EC.
Nationale Vorschriften
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en):
1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
Druckdatum: 10.05.2019Revisions-Nr.: 1 - Ersetzt die Version: 1 CH - DE