Safety Data Sheet Article 10917100
SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Produktname : Star brite Ultimate Xtreme Clean (Spray) Seite 10/11
Ausgabedatum : 09-05-2014 Ersetzt Ausgabe von : 03-04-2012
INFO CARE MSDS
Marpol : Nicht beabsichtigt, gemäß Rechtsinstrumenten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
(IMO) zu befördern. Verpackten Flüssigkeiten gelten nicht als Groß.
ABSCHNITT 15 RECHTSVORSCHRIFTEN *
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
EG Verordnungen : Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (REACH), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und übrige
gesetzliche Bestimmungen
Das Produkt bedürft keine Klassifizierung als “Ätzend“ auf Grund von Punkt 3.2.5 Kriterium 3 von
Anhang VI von der Richtlinie 67/548/EWG. bezw. Punkt 3.2.3.1.2. von Annex I von Verordnung EG
Nr. 1272/2008.
In der Schweiz soll die Verpackung den nachfolgenden Text tragen: Vollständig entleerte
Verpackung mit dem Siedlungsabfall entsorgen. Teilentleerte Behälter der Verkaufsstelle
zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
Ingredienzen Deklaration gemäß Verordnung 648/2004:
Enthält: Konzentration (%)
Nichtionische Tenside , EDTA und dessen Salze < 5
Duftstoffe, d-Limonene.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 16 SONSTIGE ANGABEN *
16.1. Sonstige Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 vom vom 20. Mai 2010 und stützen
sich auf den Stand der Kenntnisse und Erfahrung am angegebenen Ausgabedatum. Es ist die Verpflichtung der Verbraucher,
dieses Produkt sicher zu benutzen und sich an alle zutreffenden Gesetze und Regelungen betreffend des Gebrauchs des
Produktes zu halten. Dieses Sicherheitsdatenblatt ergänzt die technischen Informationsblätter, aber es ersetzt sie nicht und hat
nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherung.
Verbraucher werden gewarnt vor den Gefahren, welche entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke benutzt wird, als
die, für die es entworfen wurde.
Geänderte oder neue Informationen mit Beachtung zur vorherigen Version werden mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Klartext von R-Sätze die in Abschnitt 3 erwähnt werden:
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
Klartext von H-Sätze die in Abschnitt 3 erwähnt werden:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Liste der Abkürzungen und Akronyme, die in diesem Sicherheitsdatenblatt möglicherweise verwendet werden (aber nicht
notwendigerweise verwendet werden):
ADR : Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Strasse
ATE : Schätzwert Akuter Toxizität
CLP : Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung