Safety data sheet Article 23505681
SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Produktname : Star brite Waterproofing with PTEF Seite 9/11
Ausgabedatum : 25-02-2016 Ersetzt Ausgabe von : 23-07-2014
INFO CARE SDB
Lokale Gesetzgebung : Die Entsorgung sollte entsprechend den regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und
Vorschriften erfolgen. Örtliche Vorschriften können strenger sein als regionale oder nationale
Erfordernisse und müssen eingehalten werden. Die Schweiz: Vollständig entleerte Verpackung mit
dem Siedlungsabfall entsorgen. Teilentleerte Behälter der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer
Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
ABSCHNITT 14 ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1. UN-Nummer
UN nr. : Keine.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Bezeichnung des Gutes : Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.3/14.4/14.5. Transportgefahrenklassen/Verpackungsgruppe/Umweltgefahren
ADR/RID/ADN (Straße/Eisenbahn/Binnenwasserstraßen)
Klasse : Das Produkt ist nicht klassifiziert gemäß ADR/RID/ADN.
IMDG (Meer)
Klasse : Das Produkt ist nicht klassifiziert gemäß IMDG.
Meeresschadstoff : Nein
IATA (Luft)
Klasse : Das Produkt ist nicht klassifiziert gemäß IATA.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Übrige Informationen : Länderspezifische Abweichungen sind möglich
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Marpol : Nicht beabsichtigt, gemäß Rechtsinstrumenten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
(IMO) zu befördern. Verpackten Flüssigkeiten gelten nicht als Groß.
ABSCHNITT 15 RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
EG Verordnungen : Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (REACH), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und übrige
gesetzliche Bestimmungen
: In der Schweiz soll die Verpackung den nachfolgenden Text tragen: Vollständig entleerte
Verpackung mit dem Siedlungsabfall entsorgen. Teilentleerte Behälter der Verkaufsstelle
zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilung : Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 16 SONSTIGE ANGABEN *
16.1. Sonstige Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 vom vom 20. Mai 2010 und stützen
sich auf den Stand der Kenntnisse und Erfahrung am angegebenen Ausgabedatum. Es ist die Verpflichtung der Verbraucher,
dieses Produkt sicher zu benutzen und sich an alle zutreffenden Gesetze und Regelungen betreffend des Gebrauchs des
Produktes zu halten. Dieses Sicherheitsdatenblatt ergänzt die technischen Informationsblätter, aber es ersetzt sie nicht und hat
nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherung.