Datasheet

Spezifische zielorgan-toxizität
(einmalige exposition)
Steht nicht zur Verfügung.
Spezifische zielorgan-toxizität -
wiederholte exposition
Steht nicht zur Verfügung.
Aspirationsgefahr
Steht nicht zur Verfügung.
Gemischbezogene gegenüber
stoffbezogenen Angaben
Nicht verfügbar.
Sonstige Angaben
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Voraussichtlich nicht schädlich für Wasserorganismen.
12.2. Persistenz und
Abbaubarkeit
Es liegen keine Daten über die Abbaubarkeit des Produktes vor.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient
n-Oktanol/Wasser (log Kow)
Nicht verfügbar.
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Nicht verfügbar.
12.5. Ergebnisse der
PBT- und
vPvB-Beurteilung
Kein PBT- oder vPvB-Gemisch oder Stoff.
12.6. Andere schädliche
Wirkungen
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Restabfall
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Ableitung in den Boden
oder in Wasserwege vermeiden.
Verunreinigtes
Verpackungsmaterial
Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung
oder Entsorgung.
EU Abfallcode
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller und dem
Entsorger festgelegt werden.
Entsorgungsmethoden /
Informationen
Sammeln und rückgewinnen oder in dicht verschlossenen Behältern einer zugelassenen
Abfallentsorgung zuführen. Dieses Material und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu
entsorgen. Nicht in die Kanalisation, Wasserwege oder den Boden gelangen lassen. Das
Eindringen dieses Materials ins Abwasser bzw. Wasserversorgungssystem ist zu vermeiden.
Rückstände aus Lösungsmittelrückgewinnung als besonders überwachungsbedürftigen Abfall
entsorgen. Bei der Entsorgung alle massgebenden gesetzlichen Bestimmungen beachten.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IATA
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IMDG
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang I
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang II
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 für persistente organische Schadstoffe, Anhang I in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
SDS GERMANY
Materialname: Ecoloy Tippy
8426 Versionsnummer: 1,0 Datum der Überarbeitung: 10-September-2013 Ausgabedatum: 19-August-2013
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